MASTERFLEX – Technische Schläuche & Verbindungen

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1. Juli: Stichtag für RoHS-Implementierungen

Masterflex fördert Transparenz über gefährliche, verbotene oder umweltgefährdende Stoffe in Fertigartikeln

 

Gelsenkirchen, 1. Juli 2006

Für die Hersteller von Elektrogeräten ist der 1. Juli 2006 ein bedeutender Stichtag. Von diesem Tag an dürfen nur doch Geräte in Umlauf gebracht werden, deren sämtliche Einzelkomponenten Blei (Pb), Quecksilber (Hg), Chrom-VI (Cr 6+), Polybromierte Biphenyle (PBB) und Polybromierte Diphenylether (PBDE) {Ausnahme Deca-BDE als Flammschutz in Polymeren} nicht in Konzentrationen oberhalb 0,1 Gew.% und Cadmium nicht in Konzentrationen von oberhalb 0,01 Gew.% enthalten dürfen. Diese Maßgaben entspringen  der  Richtlinie welche seit dem 23. März 2005 in dem ElektroG umgesetzt wurde. Ziel dieses Gesetzes ist Abfallvermeidung und Reduzierung von Schadstoffen bei Elektro- und Elektronikgeräten.

Aufgrund der intensiven Kundenkontakte hat die Masterflex AG diese Situation erkannt und kann bis auf wenige Ausnahmen für alle Produkte die Konformität mit der RoHS bestätigen. Weitere Vorschriften bezüglich bedenklicher Inhaltsstoffe werden derzeit bearbeitet.

Übersicht der Richtlinien:

  • 2000/53/EG Altauto (Fahrzeugrecycling): verboten: Pb {Blei}, Cr(VI)  {Chrom-6} (außer bei Korrosionsschutzbeschichtungen), Hg {Quecksilber}, Cd {Cadmium}
  •  2002/95/EU RoHS (Elektrogeräte): Pb, Cr (VI), Hg, Cd,  PBB {Polybromierte Biphenyle} und PBDE {Polybromierte Diphenylether} dürfen ab 1.6.2006 nicht mehr verwendet werden
  •  2002/96/EU WEEE (Elektro-Altgeräte): selektive Sammlung von PCB {Polychlorierte Biphenyle} /PCT {Polychlorierte Terphenyle} - und bromhaltigen Flammschutzmittlen enthaltenden Kunststoffen à Deklaration dieser Additive
  •  2000/20037 EG-Ozonverordnung: FCKW, sonstige voll- und teilhalogenierte Fluorchlorkohlenwasserstoffe, Halone, Tetra, 1,1,1-Trichlorethan
  •  2003/11/EG Stoffbeschränkungsrichtlinie: Pentabromdiphenylether, Octabromdiphenylether müssen deklariert werden, dürfen nicht mehr als zu 0,1% eingesetzt werden
  •  GADSL-Liste, davor ILRS-Liste, davor VDA-Richlinie (kommt aus der Automobilindustrie, IMDS): 85 Substanzen, deklarationspflichtig bzw. verboten ab einem Gehalt von >0,1 %, umfasst alle bisher aufgeführten Verordnungen bzw. Normen

Bei Fragen zu Inhalt oder Anwendbarkeit solcher Vorschriften auf spezielle Anwendungen erteilen die Experten der Masterflex AG gern Auskunft:

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