MASTERFLEX – Technische Schläuche & Verbindungen

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Informationen zur EU-Verordnung REACH

Die Masterflex AG fördert aktiv den fundierten Informationsaustausch mit Lieferanten im Rahmen der EU-Verordnung zur Registrierung, Evaluierung und Autorisierung von Chemikalien (REACH).

 

Gelsenkirchen, 26. Juni 2008 - Die neue Chemikalienverordnung der EU zur Registrierung, Evaluierung und Autorisierung von Chemikalien (REACH) ist seit dem 1. Juni 2007 in Kraft. REACH schafft europaweit einheitliche Rechtsvorgaben und löst die bisherige Altstoffbewertung und Neustoffanmeldung ab.

Die Firma Masterflex AG beschäftigt sich unter der Führung der Laborleiterin, Frau Dipl.-Chem. Nicole Höfer, seit den Anfängen des Gesetzgebungsverfahrens mit dieser Thematik. Um der Verantwortung für den sicheren Umgang mit Chemikalien gerecht zu werden, besteht derzeit ein fundierter Informationsaustausch mit den Lieferanten.

Im Rahmen einer langjährigen und vertrauensvollen Kunden-Lieferantenbeziehung wurden Maßnahmen eingeleitet, wie insbesondere

  • die Übermittlung der Information über den Stand der Registrierung seitens des Lieferanten an die Masterflex AG;
  • die Auflistung und Übermittlung aller relevanten Anwendungen der Masterflex AG an Lieferanten, damit diese die Verwendung bewerten und in das Sicherheitsdatenblatt aufnehmen können.

Die darauf basierenden Gespräche werden Mitte des Jahres abgeschlossen sein. Eventuell erforderliche Vorregistrierungen können somit fristgerecht erfolgen. Von einer Klassifizierung der Masterflex Produkte nach REACH wird zunächst abgesehen, da es sich lediglich um Fertigerzeugnisse - keine Chemikalien bzw. Zubereitungen - handelt.

Sofern Sie Fragen zu dargestellten Thematik haben oder weitere Informationen wünschen, steht Ihnen Frau Dipl.-Chem. Nicole Höfer jederzeit gerne zur Verfügung.

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