MASTERFLEX – Technische Schläuche & Verbindungen

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Ad hoc-Mitteilung zu Vorläufigen Zahlen

Vorläufige Zahlen 2014: Zwei von drei Zielen erreicht – Korrektur der aktiven latenten Steuern gemäß IAS 8

 

Gelsenkirchen, den 3. März 2015 – Im Geschäftsjahr 2014 konnte die Masterflex SE auf Konzernebene nicht alle Ziele erreichen. Auf Basis der vorläufigen Zahlen wurden zwei der drei ausgegebenen Ziele erreicht:

  • So liegt das Umsatzwachstum mit 7,9 Prozent auf 62,5 Mio. Euro deutlich über dem Wachstum der Weltwirtschaft.
  • Zudem konnte mit einem Ebit von 6,3 Mio. Euro auch der Vorjahreswert um rund 0,2 Mio. Euro übertroffen werden; die Ebit-Marge ist mit 10,1 Prozent erneut zweistellig
  • Aufgrund einer schrumpfenden Wachstumsdynamik im letzten Quartal hinkte jedoch das Ebit-Wachstum mit 3,3 Prozent dem Umsatzwachstum (7,9 Prozent) hinterher. Somit wurde das Ziel eines überproportionalen Ebit-Wachstums im Vergleich zum Umsatzwachstum verfehlt.

Zudem wurde im Rahmen der Betriebsprüfung der Geschäftsjahre 2006 bis 2011 festgestellt, dass die Berechnung der latenten Steuern fehlerhaft ist. Zur Korrektur dieses Fehlers wendet Masterflex den IAS 8 an. Es werden aktive latente Steuern in Höhe von insgesamt rund 2,8 Mio. Euro aufgelöst; davon entfallen 1,9 Mio. Euro auf Vorjahre. Der Jahresüberschuss 2014 beträgt rund 3,0 Mio. Euro.

ERLÄUTERUNGEN:

Zum operativen Ergebnis: In den ersten drei Quartalen 2014 zeigte die Masterflex Group ein starkes Wachstum. So lag das Umsatzwachstum nach Q3/2014 bei 8,9 Prozent. Im letzten Quartal sank die Dynamik, so dass das Umsatzwachstum im vierten Quartal lediglich bei 4,6 Prozent lag. Insbesondere die Entwicklung in Russland, die auch für uns im letzten Quartal erstmals spürbar negative Auswirkungen hatte sowie zwischenzeitlich weitgehend gelöste Anlaufprobleme bei einem Großprojekt in der Medizintechnik, zeichnen hierfür verantwortlich. Somit wurde letztlich unser selbstgestecktes drittes Wachstumsziel, ein überproportionales Ebit-Wachstum im Vergleich zum Umsatzwachstum zu erzielen, verfehlt. Gleichwohl ändert dies aus Sicht des Managements nichts an der nach wie vor guten und profitablen Entwicklung der Masterflex Group.

Zur Auflösung aktiver latenter Steuern: Im Jahr 2009 hatte ein von der Masterflex SE aufgrund drohender Finanzierungsschwierigkeiten in Auftrag gegebenes Sanierungsgutachten die grundsätzliche Sanierungsfähigkeit der Gesellschaft bescheinigt. In Folge dessen verzichteten die Gläubigerbanken gemäß Sanierungskonzept teilweise auf ihre Forderungen. Dieser Forderungsverzicht in einem Umfang von 10,2 Mio. Euro führte bei der Masterflex SE zu einem Sanierungsgewinn, dessen Besteuerung nach Ansicht der Gesellschaft unter die Voraussetzungen eines privilegierten steuerbegünstigten Sanierungsgewinns gemäß BMF-Schreiben vom 27. März 2003 fiel und fällt. Allerdings wurden damals die vorhandenen steuerlichen Verluste unbeschadet von Abzugs- und Verrechnungsbeschränkungen nicht mit dem Sanierungsgewinn verrechnet; dies führte im Ergebnis dazu, dass die aktiven latenten Steuern im Jahr 2010 fehlerhaft ermittelt wurden.

Während der zur Zeit noch andauernden laufenden Betriebsprüfung für die Jahre 2006 bis 2011 erfolgte der Hinweis, dass bei Anerkennung des Sanierungsgewinns dieser zunächst soweit wie möglich mit Verlusten und negativen Einkünften der Masterflex SE zu verrechnen sei. Neben einer Verrechnung mit Verlusten des laufenden Wirtschaftsjahres ist auch eine Verrechnung mit Verlustvor- und Verlustrückträgen vorzunehmen. Daher ergibt sich in Jahr 2014 eine Auflösung von aktiven latenten Steuern über insgesamt 2,82 Mio. Euro, die mit einem Betrag von insgesamt 1,9 Mio. Euro auf die Vorjahre 2010 bis 2013 entfallen.

Gemäß IAS 8 wird dieser Fehler in der Vergangenheit korrigiert. Für die Masterflex SE bedeutet dies, dass in Deutschland früher als erwartet die Verlustvorträge aufgebraucht sein werden und somit der steuerliche Liquiditätsabfluss früher als erwartet einsetzt. Dies wird aber erst relevante Auswirkungen – abhängig von der wirtschaftlichen Entwicklung – in den Jahren 2017 ff. haben. Die Auswirkungen auf  2015 und 2016 sind marginal.

Die Zahlen stehen noch unter dem Vorbehalt der Bestätigung durch die Wirtschaftsprüfer und der Billigung durch den Aufsichtsrat. Die finalen Jahreszahlen werden in der Bilanzpressekonferenz am 30. März 2015 in Düsseldorf vom Vorstand vorgestellt

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