MASTERFLEX – Technische Schläuche & Verbindungen

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Ad hoc-Mitteilung: Durchführung einer Kapitalerhöhung

Bezugspreis wird festgelegt

 

Gelsenkirchen, den 12. November 2010 – Bei der Masterflex AG (Gelsenkirchen) wird nun der Beschluss der Hauptversammlung vom 17. August 2010, der am 17. September 2010 in das Handelsregister des Amtsgerichts Gelsenkirchen eingetragen worden ist, über die Erhöhung des Grundkapitals der Gesellschaft um bis zu EUR 4.365.874,00 durch Ausgabe von bis zu 4.365.874 neuen, auf den Inhaber lautende Stammaktien ohne Nennbetrag (Stückaktien) gegen Bareinlagen durchgeführt.

Entsprechend den im genannten Beschluss der Hauptversammlung erteilten Ermächtigungen hat der Vorstand heute die Festlegung des Bezugspreises je neue Aktie und mit Zustimmung des Aufsichtsrates die weiteren Festlegungen (namentlich die weiteren Bedingungen für die Ausgabe der Aktien) für das Bezugsangebot beschlossen.

Die neuen Stückaktien werden den Aktionären im Wege des mittelbaren Bezugsrechts im Verhältnis von 1 zu 1 angeboten. Der Bezugspreis beträgt EUR 3,00 je neuer Stückaktie. Die Bezugsfrist beginnt am 17. November 2010 und endet am 1. Dezember 2010, 12.00 Uhr MEZ, (jeweils einschließlich). Ein Bezugsrechtshandel wird nicht stattfinden. Die neuen Stückaktien sind mit voller Gewinnberechtigung ab dem 1. Januar 2010 ausgestattet. Weitere Details sind dem Bezugsangebot zu entnehmen, welches am 16. November 2010 im elektronischen Bundesanzeiger und in einem Börsenpflichtblatt veröffentlicht werden wird. Begleitet wird die Transaktion von der equinet Bank AG.

Etwaige aufgrund des Bezugsangebotes nicht bezogene neue Stückaktien sollen zum Bezugspreis im Rahmen einer Privatplatzierung an einen beschränkten Kreis von Investoren verwertet werden. Hinsichtlich der Durchführung des Bezugsangebotes (durch Ausübung von Bezugsrechten) und im Übrigen bezüglich der Privatplatzierung haben sich bereits mehrere Investoren (darunter Mitglieder des Aufsichtsrates der Gesellschaft und die beiden Vorstandsmitglieder) in jeweiligen Erklärungen gegenüber der Masterflex AG zum Bezug bzw. Erwerb von neuen Stückaktien verpflichtet. Sämtliche Verpflichtungserklärungen beziehen sich zusammengerechnet auf einen Betrag von insgesamt höchstens rund EUR 10,3 Mio. (Aktienanzahl multipliziert mit dem Bezugspreis). Vorliegende Erklärungen beinhalten die Einschränkung, dass durch Bezug bzw. Erwerb neuer Stückaktien kein Investor die Schwelle von 30% des erhöhten Grundkapitals bzw. der Stimmrechte im Sinne der Vorschriften des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes erreicht oder überschreitet.

Die aus der Kapitalerhöhung zufließenden (Bar-)Mittel von bis zu rund EUR 13,1 Mio. brutto sollen vor allem zur Rückführung von Verbindlichkeiten, zur – aufbauend auf der herausragenden Kompetenz im Segment der High-Tech-Schlauchsysteme – Stärkung der Betriebsmittel, sog. working capital sowie für gezielte Investitionen in den verstärkten Ausbau des Kerngeschäftes verwendet werden. Ein Liquiditätszufluss von mindestens EUR 10,24 Mio. aus der Kapitalmaßnahme gehört zu den Auszahlungsvoraussetzungen gemäß dem kürzlich unterzeichneten Konsortialkreditvertrag der Gesellschaft mit sechs Kernbanken.

Diese Mitteilung und das Angebot zum Bezug von Aktien der Masterflex AG stellen kein öffentliches Angebot zum Kauf von Aktien der Masterflex AG dar. Das Bezugsangebot wird sich ausschließlich an die Aktionäre der Masterflex AG richten.

Diese Mitteilung ist nicht bestimmt zur direkten oder indirekten Veröffentlichung oder Verbreitung in oder innerhalb der Vereinigten Staaten von Amerika, Kanada, Japan oder Australien.

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