MASTERFLEX – Technische Schläuche & Verbindungen

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Ad hoc-Mitteilung: Neustrukturierung der Bilanzpassiva

Weiterer Meilenstein zur Kapitalmaßnahme

 

Gelsenkirchen, 09. November 2010. Die Masterflex AG hat am heutigen Tage einen Konsortialkreditvertrag über ein Volumen von insgesamt EUR 30,6 Mio. mit sechs Kernbanken über zunächst fünf Jahre Laufzeit und den Vertrag mit weiteren sieben Banken über den Ausstieg aus der Finanzierung sowie einen Teilforderungsverzicht in Höhe von EUR 10,2 Mio. unterzeichnet. Genannte aus den Vertragswerken resultierende Auszahlungen wie die Gewährung der beantragten Ausfallbürgschaften stehen im Wesentlichen noch unter der Voraussetzung, dass eine Eigenkapitalmaßnahme mit einem Liquiditätszufluss in Höhe des Teilforderungsverzichts erfolgreich platziert wird.

Hinsichtlich der beantragten Ausfallbürgschaften liegen zwischenzeitlich positive Entscheidungen der involvierten Bundesländer über deren Gewährung vor. Damit ist eine wesentliche Bedingung der Kernbanken erfüllt, eine Absicherung eines Teils der neuen Kredite durch Landesbürgschaften vorzunehmen. Die gewährten Zusagen stehen unter üblichen Voraussetzungen und Auflagen, namentlich hinsichtlich Einbeziehung der Bürgschaftsbedingungen bzw. -richtlinien des jeweiligen Landes sowie Gestaltung und Durchführung von Kreditvertrag als auch sonstiger Besicherungsstruktur.

Die Eigenmittelzuführung betreffend hatte die ordentliche Hauptversammlung der Masterflex AG bekanntlich am 17. August 2010 eine Barkapitalerhöhung durch Ausgabe von bis zu 4,36 Mio. neuen Aktien mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital von EUR 1,00 je Aktie beschlossen. Der Beschluss wurde am 17. September 2010 in das Handelsregister der Gesellschaft eingetragen, die Durchführung der Kapitalerhöhung ist in Vorbereitung. Der Vorstand erwartet die Veröffentlichung des Bezugsangebots mit weiteren Einzelheiten die Kapitalmaßnahme betreffend noch im laufenden Monat November. Bei erfolgreicher Durchführung der Eigenkapitalmaßnahme ist somit die entsprechende Voraussetzung für die aus den Kreditverträgen resultierenden Auszahlungen sowie den Teilforderungsverzichtsvertrag erfüllt. Der Gesamtprozess ist bis zum 15. Dezember 2010 abzuschließen, was aber auch seitens des Vorstandes auf Grundlage des bislang Erreichten als realistisch eingestuft wird.

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Diese Meldung enthält vorausschauende Aussagen über zukünftige Entwicklungen, die auf aktuellen Einschätzungen und Planungen des Managements beruhen. Wörter wie „erwarten", „würde", „wäre", „bis zu", „möglich", „davon ausgehen" und ähnliche kennzeichnen solche vorausschauenden Aussagen. Diese sind Risiken und Unsicherheiten unterworfen. Sollte einer dieser Unsicherheitsfaktoren oder andere Unwägbarkeiten eintreten oder erweisen sich die den Aussagen zugrunde liegenden Annahmen als unrichtig, könnten die tatsächlichen Entwicklungen wesentlich von den in diesen Aussagen genannten oder implizit zum Ausdruck gebrachten möglichen Entwicklungen abweichen. Die Gesellschaft beabsichtigt nicht und übernimmt keine Verpflichtung, vorausschauende Aussagen laufend zu aktualisieren, da diese ausschließlich von den Umständen am Tag ihrer Veröffentlichung ausgehen.

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