Gelsenkirchen, den 4. November 2011 - Die Rechtsauseinandersetzung zwischen der Masterflex AG, einem Kreditinstitut, Altgesellschaftern und der D&O Versicherung hinsichtlich der Schadenersatzansprüche aus dem im Jahr 2009 aufgelösten Zinsswapvertrag wurde heute beendet. Aufgrund der außergerichtlich erzielten Einigung zwischen den beteiligten Parteien fließen Masterflex zusätzlich weitere 2,7 Mio. Euro zu. Neben dem Ausgleich von Forderungen entsteht bei Masterflex damit ein nicht operativer Ertrag von rund 0,9 Mio. Euro. Dieser Ertrag ist in den am 15. November 2011 zu veröffentlichenden Q3-Zahlen noch nicht enthalten. Die zusätzlichen liquiden Mittel werden zur weiteren Entschuldung des Konzerns genutzt.