Der Bundesgerichtshof hat eine durch die Masterflex SE eingereichte Nichtzulassungsbeschwerde zurückgewiesen. Der davon betroffene Rechtsstreit gründete auf einer Klage des Erwerbers der beiden zur ehemaligen Mobility-Gruppe gehörenden Gesellschaften, Clean Air Bike GmbH und Velodrive GmbH, aus 2012. Er verklagte damals die Masterflex SE im Wesentlichen auf die Rückabwicklung des Unternehmenskaufvertrages. Erstinstanzlich war diese Forderung abgewiesen worden. Das zuletzt vor dem Oberlandesgericht Düsseldorf anhängige Gerichtsverfahren ist am 16. Juni 2016 beendet worden. Danach ist die Masterflex SE verurteilt worden, an die Klägerin 880.827,82 € nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 9. November 2012 zu zahlen. Die Kosten des Rechtsstreits beider Instanzen wurden gegeneinander aufgehoben. Die Masterflex SE konnte diesem Urteil nicht folgen und hatte 2016 Rechtsmittel (Nichtzulassungsbeschwerde) vor dem Bundesgerichtshof eingelegt. Mit der Entscheidung des Bundesgerichtshofs gegen die Rechtsmittel ist der Rechtsstreit beendet. Die Masterflex SE hat in ihrem Konzern- und Jahresabschluss eine bilanzielle Vorsorge in entsprechender Höhe gebildet, die nun 2018 entsprechend zum Tragen kommt.