MASTERFLEX – Technische Schläuche & Verbindungen

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Stimmrechtsmitteilung

Die Baden-Württembergische Versorgungsanstalt für Ärzte, Zahnärzte und Tierärzte hat mitgeteilt, dass sie die Schwelle von 3 % der Stimmrechte an der Masterflex AG überschritten hat.

 
  1. Die Baden-Württembergische Versorgungsanstalt für Ärzte, Zahnärzte und Tierärzte mit Sitz in Tübingen/ Deutschland hat uns gemäß § 21, Absatz 1 Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) am 14. Oktober 2011 mitgeteilt, dass sie die Schwelle von 3 % der Stimmrechte an der Masterflex AG, Gelsenkirchen/ Deutschland, am 13. Oktober 2011 überschritten hat. Die Höhe ihres Stimmrechtsanteils beträgt 3,28 % (291.000 Stimmrechte).
  2. Die LBBW Asset Management Investmentgesellschaft mbH, Stuttgart/ Deutschland, hat uns gemäß § 21, Absatz 1 i.V.m. § 22 Absatz 1 Satz 1 Nr.6 WpHG am 14. Oktober 2011 mitgeteilt, dass sie die Schwelle von 3 % der Stimmrechte an der Masterflex AG, Gelsenkirchen/ Deutschland, am 13. Oktober 2011 überschritten hat. Die Höhe ihres Stimmrechtsanteils beträgt 3,28 % (291.000 Stimmrechte). Dritter im Sinne des § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 6 WpHG, aus dessen Aktien der LBBW Asset Management Investmentgesellschaft mbH, Stuttgart/ Deutschland Stimmrechte zugerechnet werden, ist die Baden-Württembergische Versorgungsanstalt für Ärzte, Zahnärzte und Tierärzte mit Sitz in Tübingen/ Deutschland. Der zugerechnete Stimmrechtsanteil beträgt 3,28% (291.000 Stimmrechte).

Gelsenkirchen, den 19. Oktober 2011

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